Junger Naturschutz und Artenvielfalt
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein „Schicke Wiese – Junger Naturschutz & Artenvielfalt“ verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
(2) In erster Linie ist der Zweck des Vereins die Förderung des Naturschutzes und die
Verbesserung der Biodiversität im Sinne des Klimaschutzes.
(3) Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch
- Ökologische Aufwertung und Kontrolle vorhandener Grünflächen
- Konzeption regionaler Umweltprojekte
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden
- Aufklärung der Bevölkerung über Natur- und Artenschutz durch bspw. Präsentationen,
einer Website und sozialen Netzwerken
§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf den Ersatz nachgewiesener
Auslagen.